1988
Einerseits schön, weil offensichtlich beliebt, andererseits nicht ganz so schön, weil künftig beschränkt: Der Studiengang Wirtschaft wurde Ende 1988 mit einem Numerus Clausus (NC) belegt, weil einfach zu viele Bewerber für zu wenig Plätze da waren. Das Fach Wirtschaft erfreute sich schon zu dieser Zeit besonderer Beliebtheit, ähnlich wie zum Beispiel Elektrotechnik und Maschinenbau – die Wirtschaft boomte! Die Berufseinstiegschancen waren mitunter hervorragend. Zugleich entstand aufgrund der geburtenstarken Jahrgänge (bis 1969) eine erhöhte Nachfrage nach Studienplätzen. Der NC regulierte diese Nachfrage – übrigens nicht nur an der Fachhochschule Bochum, sondern landesweit.
Es gab zwei Arten von NC: Den „Landes-NC“, bei dem die Studienplatzvergabe landesweit geregelt wurde („Landesvergabeverfahren“) und den „Orts-NC“, mit dem die jeweilige Hochschule ihre Plätze vergeben konnte. Kriterien für beide Verfahren waren der Notendurchschnitt im Abitur und eventuelle Wartezeiten, beispielsweise durch eine Berufsausbildung. Aus der Zahl der Studienplätze ergab sich dann der jeweilige NC.
Wer ein landesweit zulassungsbeschränktes Fach studieren wollte, meldete dies bei der Zentralen Vergabe von Studienplätzen (ZVS) an. Diese benachrichtigte die Bewerber einige Wochen vor Studienbeginn über den künftigen Studienort. Die Bescheide wurden Jahr für Jahr in vielen Familien sehnsüchtig erwartet, enthielten sie doch mitunter langfristige Weichenstellungen für die Zukunft der Studienbewerber*innen.
Das Fach Wirtschaft blieb nicht lang allein mit dem NC. Bereits zum Wintersemester 1989 folgten Elektrotechnik und Maschinenbau, 1993 Bauingenieurwesen, 1995 Architektur mit Eignungsprüfung. Einer örtlichen Zulassungsbeschränkung unterlagen ab 1995 der deutsch-englische Studiengang European Business Programme, die Mechatronik und die Technische Betriebswirtschaft.
In diesem Stil ging es weiter. Je nach Nachfrage veränderten sich die NC-Hürden von Jahr zu Jahr, wobei der sogenannte Orts-NC den landesweiten NC nach und nach ablöste. Seit 2007 unterliegen die zulassungsbeschränkten Fächer an der Hochschule Bochum sämtlich dem Orts-NC. Ende 2020 galt dies für zwölf Fächer im Bachelor- und für fünf Fächer im Masterstudiengang.
Ein Wort zur Eignungsprüfung für Architekten: Geprüft wird vor allem die künstlerisch-gestalterische Ader der Bewerber*innen: visuelle Wahrnehmung, geometrische Grundkenntnisse, räumliches Vorstellungsvermögen, technisch-künstlerisches Kombinationsgeschick und Darstellungsfähigkeiten. Begutachtet werden einige im Vorfeld erstellte Arbeiten sowie drei Arbeitsproben, die am Prüfungstag vor Ort erstellt werden. Wer die Eignungsprüfung besteht, ist berechtigt, sich für einen Studienplatz zu bewerben.