Die BO befindet sich wie alle Hochschulen in einem ständigen Veränderungsprozess. Treiber dafür sind die strategischen Ziele der Hochschulleitung, die inhaltliche Entwicklung der Fachbereiche und die sich ändernden Ziele wie Voraussetzungen der Studierenden, aber auch neue Rechtsgrundlagen und veränderte politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Anforderungen. Die Organisationsstruktur, mit der dieser Prozess im besten Interesse von Lehre, Forschung und Transfer gestaltet werden kann, hat sich seit der Hochschulgründung nicht grundsätzlich geändert. Grundlegend anders gelebt werden hingegen die Regeln, nach denen Gremien zusammenarbeiten. Denn während Hochschulen früher als starr, hierarchisch, und formalistisch geführt und erlebt wurden, herrscht im 21. Jahrhundert eine völlig andere Kultur. Die Hochschule von heute versteht sich als demokratische Institution, die von allen Akteuren und Interessengruppen der BO getragen wird. Möglicherweise stärker als an anderen Hochschulen, denn die überschaubare Größe schafft Nähe zwischen Personen und Einrichtungen und erspart den Aufbau großer und formalistischer Leitungsapparate.
Struktur und Aufgaben der Hochschulgremien lassen sich durch einen Blick auf politische Gremien illustrieren. Danach entspricht der Senat der Legislative, also dem Bundestag und das Präsidium der Bundesregierung. Die Fachbereichsräte entsprechen den Länderparlamenten, die Fachbereichskonferenz der Dekane sind eine Art konsultierende Ministerpräsident*innenkonferenz mit beratender Funktion. Nicht ganz in dieses Bild passt der Hochschulrat, der, eher wie Aufsichtsräte in Unternehmen, eine strategisch beratend-kontrollierende Rolle einnimmt.
Während die Mitglieder der anderen Gremien und Organe durchweg durch Wahlen bestimmt werden, wird der Hochschulrat vom Ministerium berufen – allerdings auf Vorschlag der Hochschule. In den „Parlamenten“, dem Senat und den Fachbereichsräten sind Professor*innen, Studierende sowie wissenschaftliche und nicht-wissenschaftliche Mitarbeiter*innen der Hochschule mit gleicher Stimmzahl vertreten. Kandidat*innen für das Präsident*innen- und Kanzler*innenamt werden nach festgelegten Auswahlverfahren vorgeschlagen und gewählt. Die Vizepräsident*innen mit festen Aufgabenbereichen wählt die Hochschulwahlversammlung auf präsidialen Vorschlag, in der der Senat und der Hochschulrat jeweils komplett vertreten sind. Bei der Besetzung der „Parlamente“ hat die BO als eine von wenigen Hochschulen die neuen Gestaltungsmöglichkeiten des Hochschulfreiheitsgesetzes genutzt und eine Drittelparität etabliert. Früher – und heute an anderen Hochschulen noch überwiegend praktiziert – wurden zu den Vertretern von Professorenschaft und Studierenden jeweils gleich viele Delegierte für die akademischen und die technisch-verwaltenden Beschäftigten gewählt. An der BO wurden aus den möglichen acht Angestelltensitzen pro Mitarbeiter-Statusgruppe jeweils vier gemacht. Eine konfliktträchtige Entscheidung, die aber nach intensiven Diskussionen ohne Probleme und Brüche im Konsens umgesetzt wurde.
Das zeigt sich auch in der Selbständigkeit der Fachbereiche. Die Freiheit von Wissenschaft und Lehre lässt ihnen großen Gestaltungsraum. Diesem sind nur bei grundsätzlichen oder fachbereichsübergreifenden Themen gewisse Grenzen gesetzt. In der Regel, und hier kommt die Nähe an der BO zum Tragen, wird die Gremienarbeit vom Streben nach Konsens bestimmt; im Senat werden rund 90 Prozent der Entscheidungen einstimmig getroffen. Die Rolle des Präsidiums ist in gewisser Weise ein Spagat.
De facto führt es ein mittelständisches Unternehmen mit fast 700 Mitarbeiter*innen und einem Haushaltsvolumen im mittleren zweistelligen Millionenbereich. Allerdings ist das Ziel nicht so eindimensional wie ein „Gewinne erzielen“ oder, auf die Hochschule bezogen, möglichst viele Studierende anzuziehen oder Abschlüsse zu produzieren und Drittmittel zu akquirieren. Hochschulen leben in einem Spannungsfeld, das von den unterschiedlichen Interessen der Studierenden, Professor*innen, von Unternehmen und Arbeitsmarkt, aber auch von gesellschaftlichen Entwicklungen bestimmt wird. Das Präsidium steuert die Hochschule entsprechend der im Hochschulentwicklungsplan festgelegten Ziele auf einem Weg, der die besten Voraussetzungen für Lehre, Forschung und Transfer eröffnet, die Hochschule aber zugleich mit der „Außenwelt“ verbindet mit ihr interagiert. Die Hochschulentwicklung fußt dabei auf Vereinbarungen zwischen Politik und Hochschule, z. B. den Hochschulvereinbarungen.
Personalvertretungen
Der wissenschaftliche Personalrat und der Personalrat Technik und Verwaltung sind ein durch das Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) gesetzlich verankerter Bestandteil der Hochschule. Erstgenannter besteht an unserer Hochschule aus sieben gewählten Kolleg*innen und zwei Ersatzmitgliedern, die die Interessen aller wissenschaftlichen Beschäftigten, zu denen auch wissenschaftliche Hilfskräfte und Lehrbeauftragte zählen, gegenüber dem Präsidenten vertreten.
Zu den vielfältigen Aufgaben gehören die Mitgestaltung und Überwachung von Einstellungen, Kündigungen,Befristungen, Arbeitszeitregelungen, Konfliktlösungen, Umsetzungen von Arbeitsschutzmaßnahmen und vieles mehr. Ein aktuelles Themengebiet ist beispielsweise die Anpassung bzw. Neugestaltung von Dienstvereinbarungen, die den Beschäftigten flexiblere Arbeitsformen an der Hochschule ermöglichen. Bei all diesen Belangen steht stets eine möglichst umfassende Beratung, Begleitung und Unterstützung zum Wohle der Beschäftigten im Vordergrund.
Die Hochschule Bochum ist für mehr als 200 Beschäftigte in technischen Einrichtungen und in der Verwaltung ein Arbeitsplatz mit familiärem Charakter. Die Kolleginnen und Kollegen in diesem Bereich unterstützen den reibungslosen Ablauf in der wissenschaftlichen Lehre und Forschung mit eigenem Personal: von der IT, über die verschiedenen handwerklichen Gewerke bis hin zur Forschungsförderung – mit Engagement und Qualität. Besonders hervorzuheben ist, dass das Thema Berufsausbildung bei uns an der Hochschule mit 19 Ausbildungsstellen in überwiegend gewerblich-technischen, aber auch in kaufmännischen Berufen ebenso präsent ist und zeigt, dass die Hochschule ihrer sozialen Verantwortung im Bereich der Ausbildung und Begleitung von Nachwuchsfachkräften nachkommt. Interessenvertretung hier, die Jugend- und Auszubildendenvertretung.
INFOBOX:
„Als Personalvertretung für Technik und Verwaltung freuen wir uns, dass es uns gelingt, den gedruckten § 2 des Landespersonalvertretungsgesetztes hier umzusetzen: Die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Dienststelle zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben und zum Wohle der Beschäftigten. Das wünschen wir uns für die Beziehung zwischen Personalvertretung und Arbeitgeber auch für die Zukunft und gratulieren unserer BO ganz herzlich zum 50-jährigen Bestehen und zu den in dieser Zeit erreichten Zielen und Entwicklungen!“
Andrea Brenner, Personalratsvorsitzende Technik und Verwaltung
Unsere Studierendenvertretungen
Mit Studierendenparlament und AStA hat die größte Gruppe auf dem Campus eigene demokratische Vertretungen. Die allerdings, wie fast in der gesamten Hochschullandschaft, leider auf bescheidenes Interesse stoßen, wie die Wahlbeteiligungen schließen lassen. Der AStA als Exekutive beschäftigt sich stark mit relevanten praktischen Fragen der Studierenden, die Nachfrage hierfür ist mit der wachsenden Heterogenität in den letzten Jahren gewachsen. Parallel sind die aktiven Studierendenvertreter*innen durch die Einbindung in die Gremienarbeit auf unterschiedlichen Ebenen an Entscheidungen zu Fachbereichs- wie zu grundsätzlichen Fragen beteiligt und können die Hochschulentwicklung mitgestalten. Manche Entscheidungen können ohne die Studierenden gar nicht getroffen werden: Bei der Verteilung der sogenannten Qualitätsverbesserungsmittel, die den Wegfall der Studienbeiträge kompensieren sollen, ist die Beteiligung der Studierenden zwingend vorgeschrieben. Darüber hinaus beraten Studienbeiräte, in dem u.a. Studiendekanin und Studierende vertreten sind, die Fachbereichsräte in der Entwicklung der Studienverlaufspläne und Inhalte der Module.
Unsere Gleichstellungsbeauftragte
Unsere Gleichstellungsbeauftragte Seit mehr als 30 Jahren unterstützen Frauen- bzw. Gleichstellungsbeauftragte die Hochschulleitung bei der Aufgabe, ihrer gesellschaftlichen Verantwortung hinsichtlich der Verwirklichung von Geschlechtergerechtigkeit nachzukommen.
Unsere Schwerbehindertenvertretung
Seit weit über 30 Jahren gibt es an der BO eine Vertrauensperson der schwerbehinderten Beschäftigten, seitdem sind Inklusion und Barrierefreiheit längst Themen für die gesamte Hochschulgemeinschaft geworden. Die Schwerbehindertenvertretung der BO hat neben individuellen Arbeitsbedingungen und arbeitsrechtlichen Fragen die Barrierefreiheit der gesamten Hochschule im Blick und fördert die Inklusion von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen und chronischen Erkrankungen.
An der BO spiegelt sich dieser ganzheitliche Blick in den „Nebenämtern“ des aktuellen Schwerbehindertenbeauftragten ab, der als einer der Interessenvertreter der schwerbehinderten Studierenden agiert und Inklusionsbeauftragter der BO ist. Auf dem Weg zur Barrierefreiheit hat die BO auf diese Weise einiges erreicht, nicht zuletzt, weil die kurzen Wege auf dem Campus die Zusammenarbeit mit allen Beteiligten erleichtern. Vor 50 Jahren war barrierefreies Bauen bestenfalls ein Randthema, heute zeigt die Hochschule bei Umbauten und mit ihren Neubauten, was in Punkto Barrierefreiheit sinnvoll und möglich ist. Bauliche Maßnahmen sind „nur“ eine notwendige Voraussetzung für den Weg zu einer inklusionsoffenen Hochschule – gehen muss ihn die gesamte Hochschulcommunity gemeinsam.
Justiziariat und Datenschutz
Das Justiziariat hat Schnittstellen zu allen Dezernaten und arbeitet eng mit den Fachbereichen zusammen. Es berät zudem die Hochschulleitung in allen zentralen rechtlichen Fragen der BO Entsprechend vielfältig sind die Rechtsgebiete, bei denen um Rat oder Unterstützung gebeten wird. Das Spektrum reicht von hochschulbezogenen Themen wie dem Prüfungsrecht über das Urheberrecht bis hin zur Entwicklung von Verträgen für Projekte mit privatwirtschaftlichen Partnern.
Der Datenschutz und dessen Einhaltung wird von dem/der behördlich bestellten Datenschutzbeauftragten bearbeitet. Leitplanke für den Datenschutz ist die in 2016 erlassene EU-Datenschutzgrundverordnung, die durch das Regelwerk aus Landes- und Bundesgesetzen und EU-Verordnungen ergänzt wird Im März 2021 wurde die Justiziarin als behördlich bestellte Datenschutzbeauftragte der Hochschule Bochum ernannt. Datenschutz – also der Schutz der individuellen Interessen aller Mitglieder der Hochschulgemeinschaft an der Wahrung ihrer Daten – wird an der BO sichergestellt, ohne dass Kommunikation oder Prozesse ausgebremst werden.
Entwicklung von Persönlichkeiten: Angebote für Studierende
Hochschulen gewinnen in der Forschung neue Erkenntnisse, von wissenschaftlichen Grundlagen bis zu anwendungsreifen Lösungen. In der Lehre vermitteln sie Wissen und Methoden an eine stetig wachsende und sich verändernde Studierendenschaft. Doch die Hochschule von heute begnügt sich damit seit langem nicht mehr. Vielmehr treten neben die Wissensvermittlung aus den jeweiligen Fachdisziplinen Angebote zur Entfaltung persönlicher Stärken und Kompetenzen zur ganzheitlichen Vorbereitung der Alumni auf zukünftige Anforderungen in Wirtschaft und Gesellschaft. Dabei werden junge Menschen von der Studienwahl, über den Einstieg ins Studium bis zum Übergang ins Berufsleben beratend und unterstützend begleitet, nicht nur bei Themen rund um das eigentliche Studium, sondern auch bei finanziellen, sozialen, menschlichen oder kulturellen Fragen.
Dieser Aufgabe widmen sich an der BO eine Reihe von Einrichtungen, die für die Zielgruppen Schüler*innen, Studierende und Absolvent*innen bedarfsgerechte Angebote entwickelt haben. Aus Sicht der Hochschule eine notwendige Aufgabe, denn eine rein fachliche Ausrichtung wird weder den unterschiedlichen Ausgangslagen der Studierenden noch den dynamischen Anforderungen des Berufslebens gerecht. Seit jeher bilden die Studierenden an den Fachhochschulen eine heterogene Gruppe mit unterschiedlichem Berufs- und Bildungshintergrund, der von einem dualen Ausbildungsabschluss und Erfahrungen in der Arbeitswelt bis zur allgemeinen Hochschulreife reicht. Im Ruhrgebiet kommt hinzu, dass viele Studierende aus Nicht-Akademiker-Familien stammen und als erste Generation ihrer Familie die Hochschulwelt betreten. Sie bilden ein außergewöhnliches Potential an zukünftigen Fach- und Führungskräften.
Diesen regionalen Besonderheiten wird die Hochschule durch ein differenziertes und vielfältiges Angebot gerecht, das schon in der Phase vor dem Studienstart beginnt. Um Schülerinnen und Schüler schon früh für MINT-Themen zu begeistern, betreibt die Hochschule zwei zdi-Schülerlabore in Bochum und im Thormälen Bildungshaus in Heiligenhaus, zudem ein RobertaRegio Zentrum mit gendergerechten Angeboten aus der Robotik. Und in Kooperation mit vier zdi-Netzwerken ist sie mit drei Talentmobilen mit Experimentalangeboten für Schülerinnen und Schüler in Jugendfreizeiteinrichtungen und in Schulen im Einsatz. So soll die Begeisterung für Naturwissenschaft, Informatik und Technik und eine frühe Bindung an die Hochschule für den Ingenieurnachwuchs von Morgen und auch für Lehrerberufe erzeugt werden.
BOtschafter*innen mit Studierenden aus allen Fachbereichen und Talentscouts begleiten die Einsätze und geben erste Einblicke und Orientierungsmöglichkeiten in Ausbildung und Studium, immer auf der Suche nach jungen Talenten, für die die „JungeBO“ Programmangebote bereithält.
Für alle, die in das Studium eingemündet sind, eröffnen sich vielfältige Angebote des Studierendenservice und des Institut für Studienerfolg und Didaktik (ISD), einer zentralen wissenschaftlichen Einrichtung der Hochschule. Gerade Studierenden ohne eigene akademische Vorbilder in der Familie fällt der Einstieg in das wissenschaftliche Arbeiten oft schwer. Und so eröffnen Kurse wie Schreibwerkstatt, Mathetutorien und Projektsemester Wege zum Studienerfolg. Mit den Angeboten aus StudiumPlus können alle Studierenden ihre besonderen Begabungen erfahren und ihre persönlichen Kompetenzen gezielt erweitern. In enger Kooperation mit der Zentralen Studienberatung (ZSB) werden Schlüsselkompetenzen und der Blick auch auf fremdsprachliche Fertigkeiten gelenkt.
Das International Office hilft bei der Realisierung eines Auslandaufenthalts und seiner finanziellen Förderung durch Beratung und Veranstaltungen. Stipendienberatung, psychosoziale Beratung und Coaching, aber auch die Unterstützung beim Studienzweifel runden das Angebot der ZSB ab.
Auch Hochschulbibliotheken sind heute längst nicht mehr nur Ausleihorte für wissenschaftliche Literatur, sondern Lern- und Arbeitsorte mit umfangreicher medialer Ausstattung und dem weltweiten Zugriff auf digitale Wissensspeicher. Zusammen mit dem Medienzentrum der Hochschule, das bei der Bereitstellung von Medientechnik hilft und Medienproduktionen für Lehre und Forschung mit hoher fachlicher Kompetenz begleitet, sind sie wichtige zentrale Einrichtungen.
Bei all den Anforderungen des Studiums darf die Lebensqualität nicht zu kurz kommen und so bieten sich beim Hochschulsport an der Ruhr-Universität und den kulturellen Angeboten von BOSKOP, die Kultursparte des Akademischen Förderungswerkes, viele Möglichkeiten der Freizeitgestaltung und der Entwicklung von Studienfreundschaften.
Für die Phasen des Übergangs ins Berufsleben sind der Career Service und der Gründungsservice (siehe ab Seite 204)[A1] wichtige Anlaufstellen und wer bei so viel guter Unterstützung die Verbundenheit mit seiner Alma Mater nicht abreißen lassen will, schließt sich gerne den Alumninetzwerken der Fachbereiche an.
So ist die Hochschule Bochum in den 50 Jahren ihres Bestehens zur „Voll-Service-Anbieterin“ geworden, die neben guten Studienabschlüssen auch die Persönlichkeitsentwicklung ihrer Ehemaligen fördert. Bei der Vielfalt der Möglichkeiten setzt ein Studium aber immer noch ein hohes Maß an Eigenengagement und selbstständigem Handeln voraus, wie es auch im Berufsleben von Fach- und Führungskräften erwartet wird.
INFOBOX:
Gemeinsam mit RuhrFutur, einer gemeinsamen Bildungsinitiative, die von der Stiftung Mercator, dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Regionalverband Ruhr (RVR), sechs Städten und einem Kreis sowie sieben Hochschulen getragen wird, widmet sich die Hochschule Bochum den Schwerpunktthemen „Digitales Datenmanagement (hieraus speisen sich die Veröffentlichungen Studieren im Ruhrgebiet und der Bildungsbericht Ruhr), Studienorientierung, Stipendienkultur Ruhr und Studienstart Ruhr – für ein gemeinsames Wirken für erfolgreiche Studienverläufe. Die Bildungsinitiative verfolgt das Ziel, allen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der Metropole Ruhr unabhängig von ihrer Herkunft gleichermaßen gute Chancen auf Bildungszugang, Bildungsteilhabe und Bildungserfolg zu ermöglichen