„Wenn man sich jahrelang intensiv mit einem Thema wissenschaftlich auseinandergesetzt hat, dann möchte man auch den Doktortitel“, sagt Prof. Dr.-Ing. Martin Sternberg, ehemals Präsident der Hochschule Bochum, heute Vorsitzender des Promotionskollegs NRW.
Herausragenden Masterabsolvent*innen, die dieses Ziel vor Augen haben, unterstützt seit seiner Gründung im Dezember 2020 das Promotionskolleg NRW. Das Angebot richtet sich vor allem an Promovierende der 21 NRW-Hochschulen. Rechtliche Grundlage des Promotionskollegs bildet das NRW-Hochschulgesetz von 2019.
Seine Geschichte jedoch beginnt bereits vor rund zehn Jahren als die Hochschulen für angewandte Wissenschaften darüber nachdachten, die Organisation und Betreuung von Promovierenden im Verbund selbst zu übernehmen. „Der Bedarf war da“, sagt Sternberg. Denn mit zunehmender Forschungstätigkeit an den Hochschulen stieg auch die Zahl der Promotionswilligen.
Um hier Hürden abzubauen und Promovierenden ihr Vorhaben zu erleichtern, wurde 2016 mit Unterstützung des Landes NRW zunächst das Graduierteninstitut gegründet – konzipiert und umgesetzt als Verbundprojekt von 21 teilnehmenden Hochschulen. In den vergangenen Jahren wurde das Ziel weiterverfolgt, das Promotionsrecht zu erwirken – mit Erfolg. Mit der Einrichtung eines zentralen Promotionskollegs für alle Hochschulen in NRW ist der Weg dafür geebnet.
Auch wenn das Promotionskolleg als eigenständige Einrichtung mit eigener Rechtsform gegründet wurde, der Sitz an der Hochschule Bochum bleibt bestehen. „Der direkte Kontakt und die Nähe, auch die räumliche, zu den Hochschulen ist uns sehr wichtig“, sagt Prof. Sternberg. „Das umfassende Programm des Promotionskollegs wird sich entfalten, wenn ihm vom Land auf der Grundlage einer Begutachtung durch den Wissenschaftsrat das Promotionsrecht verliehen wird. Das erwarten wir im Jahr 2022.“